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Notwendige Voraussetzungen für einen Führhundhalter

Verfasst: 23. November 2019 15:27
von blindenfuehrhundsly
:idea:

Blind oder hochgradig sehbehindert, damit Anspruch auf einen Führhund besteht.

Gute Orientierungsfähigkeit: Der Hund ist kein „Leitsystem“. Er braucht passende
Anleitung, um seine Fähigkeiten entfalten zu können.

Die Verantwortung und Entscheidung liegt immer beim Halter.

Ein Beispiel: der Hund erkennt nicht, ob
eine Ampel rot oder grün ist. Der Hund zeigt nur den Ampelmast oder die
Bordsteinkante an und der Mensch entscheidet und verantwortet, wann der
passende Zeitpunkt zum Überqueren gekommen ist.


Gute Grundmobilität und Kondition:

Der Hund braucht Bewegung und
Abwechslung. Ein zwei jähriger Hund, auf dem Höhepunkt seiner körperlichen
Leistungsfähigkeit, will „bespaßt“ werden. Immer den selben Weg zu gehen
langweilt die Hunde entsetzlich!

Zeit und Bereitschaft, dem Hund die notwendige Freizeit/Freilauf zu ermöglichen.
Es ist wichtig, diesen Bestandteil des Hundelebens gemeinsam zu verbringen, da
gemeinsam verbrachter Alltag die Bindung stärkt.

Das Pflegen, Füttern und Gassi
gehen mit dem Hund darf nicht den sehenden Angehörigen oder einer Assistenz
überlassen werden.

Leidensbereitschaft: Ein Führhund lässt sich nicht wie ein Langstock
zusammenschieben und in die Ecke stellen.

Führhundhalter müssen, wie alle
anderen Hundehalter auch, für ihn mitdenken.

Beim Reisen eine Decke, Futter
etc. mitschleppen, an fremden Orten fragen und herausfinden, wo für den Hund
Freilauf- und Lösemöglichkeiten sind und beim Taxi fahren ansagen, dass ein Führhund mitfährt.

Ein Führhund ist zwar ein geniales Hilfsmittel, gleichzeitig
aber auch ein enormer Zeitaufwand !

Alle angesprochenen Punkte müssen überdacht und abgeklärt werden, bevor ein
vierbeiniger Lebensgefährte ins Haus kommt.

Nicht die Arbeitsleistung, sondern das
Tier steht im Vordergrund.

Quelle : Sabine Kleist